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b) Die Adelsklasse: untergeordnete Teilhabe an der k?niglichen Macht.

Auf diese Weise bildete sich die Adelsklasse als eine untergeordnete Teilhabe an der königlichen Macht heraus.

Das bereits Gesagte zusammenfassend, kann man sagen, daß damals dieser Klasse das private Gemeinwohl anvertraut war, das in der Bewahrung und Förderung der Land- und Viehwirtschaft bestand, von der sowohl die Adeligen als auch das gemeine Volk lebten. Anvertraut war dieser Klasse aber auch das erhabenere, universellere und daher seinem Wesen nach edle öffentliche Gemeinwohl, das es an Stelle des Königs in dem jeweiligen Gebiet zu pflegen galt. Schließlich hatte der Adel auch einen gewissen Anteil an der zentralen Macht des Monarchen selbst, denn in vielen Fällen waren die höheren Adeligen gewöhnlich auch Ratgeber der Könige. Auch die zur Regierung des Landes unabdingbaren Ämter eines Staatsministers, Botschafters oder Feldherrn wurden größtenteils von Adeligen bekleidet. Die Verbindung zwischen hohem öffentlichen Amt und Adelsstand war bald so eng, daß selbst in Fällen, in denen das Gemeinwohl einen Amtsinhaber aus dem Volk verlangte, diesem vom König ein Adelstitel verliehen wurde, der ihn, und oft auch seine Nachkommen, in den Adelsstand erhob.

Dem Landeigentümer, den die Umstände zu einer solch höheren Aufgabe als der reinen Lebensmittelbeschaffung berufen hatten, kam also in Krieg und Frieden die Sorge um die salus publica zu, und das bedeutete normalerweise die Ausübung der Regierungsgewalt innerhalb eines beschränkten Gebietes. Er wurde damit ipso facto in ein höheres Verhältnis versetzt, das ihn zu einer Art Miniaturbild des Königs machte. Seine Aufgabe ließ ihn so zum wesenhaften Teilhaber an der erhabenen Aufgabe des Königs selbst werden.

 

Die Gestalt des edlen Landherrn entstand somit spontan aus den gegebenen Umständen.

 

Die ihm zugefallene private und edle Aufgabe erfuhr nach und nach eine Erweiterung, als die Lage im christlichen Europa weniger besorgniserregend wurde und mit dem Rückgang der Gefahr von außen längere Friedensperioden im Land herrschten. Immer neue Aufgaben gesellten sich zu den alten.

 

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Der Adel und die vergleichbaren traditionellen Eliten in den Ansprachen Pius’ XII. an das Patriziat und an den Adel von Rom von Plinio Corrêa de Oliveira, Kapitel VII, 3, b.

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